Seit dem 1. Januar 2025 ist sie verpflichtend: die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Das bedeutet, dass jedes im Einsatz befindliche Kassensystem mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) beim Finanzamt registriert sein muss. Ziel dieser Maßnahme ist es, für mehr Transparenz im Zahlungsverkehr zu sorgen und Manipulationen vorzubeugen. Für Händler bedeutet das eine zusätzliche Pflicht im ohnehin vollen Arbeitsalltag – gleichzeitig schafft die neue Regelung aber auch Rechtssicherheit. Damit Sie als Händler bestens vorbereitet sind und keine Fristen verpassen, erklären wir im Folgenden, welche Anforderungen genau auf Sie zukommen und wie LocaFox-Händler von einer automatisierten Lösung profitieren.
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Die Bundesregierung setzt mit der neuen Meldepflicht eine weitere Maßnahme zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Manipulationen an Kassensystemen um. Bereits mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) wurde die Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für elektronische Registrierkassen vorgeschrieben. Nun folgt die Pflicht, jede elektronische Kasse direkt beim Finanzamt anzumelden. Ziel ist es, durch eine zentrale Erfassung aller Kassensysteme eine bessere Kontrolle und Transparenz im Zahlungsverkehr zu ermöglichen.
Die Meldepflicht betrifft alle elektronischen Kassensysteme, die eine TSE enthalten. Dazu gehören:
Nicht betroffen sind offene Ladenkassen, also Kassen ohne technische Unterstützung. Wer eine solche nutzt, ist von der Meldepflicht nicht betroffen, sollte aber weiterhin ein Kassenbuch führen, um steuerliche Vorgabeneinzuhalten.
Die neuen Regelungen betreffen alle Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem im Einsatz haben. Diese Systeme müssen beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Die Datenmeldung erfolgt über die einheitlich definierte digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung und erfasst alle wesentlichen Informationen, die für die Nachvollziehbarkeit und Kontrolle durch die Finanzbehörden notwendig sind.
Im Überblick bedeutet das: Es werden grundlegende Angaben zum Steuerpflichtigen, zu den eingesetzten Kassensystemen sowie zur verwendeten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) benötigt. Dazu zählen insbesondere Angaben zur Art des Systems, der Anzahl und den Seriennummern, dem Hersteller, dem Modell sowie den Einsatz- und Betriebszeiten. Auch die genaue Adresse des Einsatzortes sowie das Datum der Anschaffung, Inbetriebnahme oder gegebenenfalls Außerbetriebnahme des Systems müssen gemeldet werden.
Die Finanzbehörden nutzen diese Angaben, um jederzeit prüfen zu können, welche Kassensysteme in welchem Betrieb eingesetzt werden und ob diese korrekt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine lückenhafte oder fehlerhafte Datenübermittlung kann daher zu Beanstandungen oder Bußgeldern führen.
Die Kassensysteme müssen über das neue zentrale Meldesystem der Finanzverwaltung registriert werden. Dafür wird eine digitale Schnittstelleeingerichtet, über die Unternehmen ihre Kassen melden können. Aktuell gibt es noch keine finale technische Umsetzung, es wird jedoch erwartet, dass die Finanzbehörden dazu rechtzeitig Informationen bereitstellen.
Gute Nachrichten für LocaFox-Händler: Unser Servicepartner Fiskaly übernimmt die Anmeldung beim Finanzamt vollautomatisch. Das bedeutet:
Dank dieser Partnerschaft bleiben LocaFox-Kunden sorgenfrei und können sich auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren, während wir uns um die gesetzlichen Anforderungen kümmern.
Die neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme 2025 ist ein weiterer Schritt in Richtung steuerliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, sollte sich rechtzeitig um die Anmeldung kümmern, um Bußgelder zu vermeiden. LocaFox-Händler profitieren dabei von einer vollautomatischen Lösung durchunseren Servicepartner Fiskaly, sodass sie sich um nichts kümmern müssen.
Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne oder informieren Sie sich auf unserer Website über unsere Kassensysteme und die neuesten gesetzlichen Anforderungen!
Quellen: