GbR, GmbH, KG oder AG: Als Gründer musst Du Dich eher früher als später für eine Rechtsform entscheiden. Das gilt nicht nur für Startups. Auch Freiberufler, Einzelunternehmer und gestandene Ladeninhaber sollten die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen für ihr Business kennen. Denn wer weiß: Vielleicht entwickelt sich aus einer einfachen UG im Laufe der Jahre eine wachstumsstarke GmbH? Rechtsformen sind eben nicht in Stein gemeißelt, sondern entwickeln sich gemeinsam mit Deinem Geschäft. Deshalb stellen wir Dir jetzt die verschiedenen Rechtsformen vor. So kannst Du die für Dich ideale Variante wählen.
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Eine juristische Definition der Rechtsform existiert interessanterweise nicht. Der Begriff wird aber im § 125a des Handelsgesetzbuches (HGB) erwähnt, der unter anderem Formalien von Geschäftsbriefen regelt. Davon abgesehen bildet die Rechtsform den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens. Mit ihr verknüpft sind gesetzlich vorgegebene Merkmale, Pflichten und Rechte. Beispiele sind das Stammkapital, die Haftung des Unternehmers, Buchführungspflichten oder steuerliche Aspekte. Die Wahl der Rechtsform sollte also gut überlegt sein.
WelcheRechtsformen gibt es?
Neben der klassischen GmbH oder der KG existierenzahlreiche weitere Rechtsformen. Nicht jede dieser Rechtsformen ist für Existenzgründeroder kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sinnvoll. So istdie Aktiengesellschaft (AG) eher für Startups mit starken externenKapitalgebern oder international agierende Unternehmen mit hohem Kapitalbedarfgeeignet. Damit Du einen guten Überblick bekommst, stellen wir Dir hier die inDeutschland üblichen Rechtsformen für Gründer und KMU vor.
Einzelunternehmen sind mit rund 70 Prozent die mit Abstand häufigste Rechtsform in Deutschland. Wie der Name schon sagt, werden diese Unternehmen von einer einzelnen Person gegründet. Beispiele für typische Einzelunternehmungen sind Ladengeschäfte und andere Kleinewerbe. Auch Freelancer wie freiberufliche Grafikdesigner, Künstler oder Coaches sind Einzelunternehmer. Gründest Du ein Einzelunternehmen, gehört der Betrieb allein Dir. Da es keine Vorgabe für ein bestimmtes Startkapital gibt, ist diese Rechtsform bei Gründern sehr beliebt.
Die GbR ist die Grundform der Personengesellschaft. Für die Gründung sind mindestens zwei Gesellschafter nötig, die sich für einen gemeinsamen unternehmerischen Zweck zusammenschließen. Praxisgemeinschaften und Anwaltssozietäten, aber auch Musikbands, Marketingagenturen oder Mietergemeinschaften sind typische Beispiele für eine GbR, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Personengesellschaften wie die GbR oder die Kommanditgesellschaft (KG) machen rund 11 Prozent der Unternehmen in Deutschland aus.
Dein Unternehmen wächst? Ab etwa 250.000 Euro Jahresumsatz liegt ein sogenannter Geschäftsbetrieb vor. Dann sollte neben der Gewerbeanmeldung ein Eintrag ins Handelsregister erfolgen. Auch die Anzahl der Geschäftsbeziehungen, die Höhe des Betriebsvermögens oder die Anzahl der Mitarbeiter können ein Grund für die Rechtsform Eingetragener Kaufmann e. K. sein. Wichtig: Diese Rechtsform kann nur gewählt werden, wenn eine einzelne Person das Unternehmen führt. Sobald Du weitere Kaufleute dazu holst oder gemeinsam mit Geschäftspartnern gründest, wird aus der e. K. eine offene Handelsgesellschaft (OGH).
Gründen zwei Geschäftspartner ein Handelsunternehmen, entsteht eine OHG. Ein Mindestkapital ist hier nicht vorgegeben. Beide Gesellschafter haften im vollen Umfang ihres Privat- und Geschäftsvermögens für die Schulden der Gesellschaft. Kurioserweise kann eine OHG ohne einen schriftlichen Vertrag ins Leben gerufen werden – quasi per Handschlag. Empfehlenswert ist das aber nicht. Denn sauber aufgesetzte Verträge sorgen für Klarheit und können eventuellen Konflikten vorbeugen. Kleine und mittelständische Unternehmen im Einzelhandel, im Handwerk und auch in der Industrie werden häufig als OHG gegründet.
Die KG ist eigentlich eine Sonderform der OHG. Auch hier schließen sich mindestens zwei Geschäftspartner für einen gemeinsamen unternehmerischen Zweck zusammen. Einer dieser Partner ist der Komplementär. Dieser haftet persönlich, leitet die Gesellschaft und vertritt die KG auch nach außen. Der andere Geschäftspartner wird als Kommanditist bezeichnet. Er oder sie haftet nur in Höhe seiner eingebrachten Einlage und ist nicht Teil der Geschäftsführung. Das höhere Risiko trägt also der Komplementär, der dafür aber auch die Führung des Unternehmens übernimmt.
Als Kapitalgesellschaft gilt die GmbH als juristische Person. Das heißt: Das Unternehmen besitzt eigene Rechte und Pflichten. Da sie diese selbst nicht wahrnehmen kann, benötigt sie Geschäftsführer, die die GmbH vertreten. Die GmbH kann sowohl von Einzelpersonen als auch von mehreren Partnern gegründet werden. Voraussetzung ist unter anderem ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Zudem muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Mit der Unternehmergesellschaft (UG) hat sich übrigens eine einfache Form der GmbH etabliert. Diese kann mit nur einem Euro gegründet werden, hat aber im Prinzip die gleichen Rechte und Pflichten wie die GmbH. Aber: 25 Prozent des Jahresgewinns müssen als Rücklage zur Seite gelegt werden. Übersteigt diese Rücklage eines Tages 25.000 Euro, wird die UG in eine GmbH umgewandelt und die Rücklage als Stammkapital der GmbH verwendet.
Die Rechtsform hat einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung Deines Geschäfts. Und das nicht nur bei der Gründung. Auch wenn sich Dein Business verändert, spielt die Rechtsform eine Rolle. Vielleicht möchtest Du Mitarbeiter einstellen, Geschäftspartner ins Boot holen oder Anteile an anderen Unternehmen kaufen. Möglicherweise musst Du Dich auch verkleinern oder Dein Mitgründer und Du gehen eines Tages getrennte Wege. In all diesen Fällen ist die Rechtsform von entscheidender Bedeutung. Wie bereits dargestellt, hat die Rechtsform außerdem Auswirkungen auf folgende Aspekte:
Unser Tipp: Wenn Du gemeinsam mit einem Partner eine GbR, KG, OHG oder GmbH gründest, ist die überlegte Wahl dieses Partners mindestens ebenso wichtig wie die eigentliche Rechtsform. Wer privat gut miteinander auskommt, kann sich geschäftlich dennoch zerstreiten. Das kann nicht nur unangenehm, sondern auch sehr teuer werden.
Dein Business ist einzigartig. Deshalb brauchst Du eine Beratung, die die Anforderungen, Eigenschaften und Ziele Deines Geschäfts genau in den Blick nimmt. Das gilt für die Rechtsformwahl genauso wie für das Kassensystem. Neben guten Steuerberatern sind Anwälte für Gesellschaftsrecht und Notare eine gute Anlaufstelle. Auch die meisten Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) bieten eine Beratung zur Rechtsform an. Übrigens: Was Du als Geschäftsgründer oder Ladeninhaber unbedingt beachten solltest, haben wir in einem eigenen Beitrag zur Geschäftseröffnung für Dich auf den Punkt gebracht. Wir wünschen Dir viel Erfolg bei der Wahl der richtigen Rechtsform und stehen Dir mit unserem modernen Kassensystem und anderen Lösungen gerne zur Seite!