Am 28. Juni 2025 ist es so weit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft. Ziel des BFSG ist die Förderung der Inklusion im öffentlichen Leben, aber auch im digitalen Raum. Menschen mit einer Behinderung oder psychischen Beeinträchtigung sollen so einen leichteren und vor allem gleichberechtigten Zugang zu Services, Dienstleistungen und Informationen erhalten. Auch Barrieren bei der Nutzung von Produkten oder Online-Angeboten sollen abgebaut werden. Was das ganz konkret bedeutet? Welche Rechte und Pflichten auf dich als Einzelhändler zukommen und wie du alle Anforderungen optimal erfüllst? Das erklärt dir dieser Beitrag.
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde bereits im Jahr 2021 verabschiedet. Ganz konkret tritt das Gesetz aber erst am 28. Juni 2025 in Kraft. Es definiert daher Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte, Services und Dienstleistungen, die nach diesem Stichtag in Umlauf gebracht werden.
Der vollständige Name des BFSG lautet:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze.
Wie der Name schon andeutet, sollen mit dem BFSG die Anforderungen des europäischen „European Accessibility Act“ (EAA) in deutsches Recht umgesetzt werden. Vorrangiges Ziel des BFSG ist die Schaffung und Sicherstellung einer umfassenden Barrierefreiheit. Menschen mit einer Behinderung sollen also die gleichen Möglichkeiten zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe bekommen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für jeden Wirtschaftszweig und jede Branche. Beispiele sind:
Gerade der Einzelhandel ist ein enorm vielfältiger Wirtschaftszweig. Hier muss das BFSG von sehr unterschiedlichen Unternehmen umgesetzt werden - vom Bäcker über den Floristen bis hin zu Hofläden und Deko-Shops.
Als Unternehmer im Einzelhandel nutzt du sicher bereits digitale Tools und Technologien. Auch diese nimmt der Gesetzgeber mit dem BFSG in den Blick. Beispiel E-Commerce: Du betreibst einen Web-Shop oder bietest über deine Website eine Kundenberatung oder Online-Terminbuchungen an? Dann muss dein Webauftritt künftig barrierefrei gestaltet sein. Im Einzelnen bedeutet das: du brauchst einfache und verständliche Webtexte, eine integrierte Zoom-Funktion, ein möglichst userfreundliches Design sowie kontrastreiche Farben. Zudem sollte deine Website falls nötig allein über die Tastatur genutzt werden können. Das ist aber noch nicht alles. Auch SB-Systeme wie Selbstbedienungsterminals müssen künftig barrierefrei genutzt werden können.
Selbstbedienungsterminals wie wir sie bei LocaFox anbieten, haben viele Vorteile. Sie steigern deine Effizienz, sie sind intuitiv bedienbar und werden von vielen Kunden gerne genutzt. Damit künftig möglichst viele Menschen – mit und ohne Behinderung – die Selbstbedienungsterminals barrierefrei nutzen können, macht das BFSG konkrete Vorgaben. Hier die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick:
Klingt erstmal kompliziert und aufwendig, oder? Die gute Nachricht: Du musst dich nicht selbst um ein Update deines SB-Terminals kümmern. Wir übernehmen das gerne für dich und stellen dir natürlich neben rechtssicheren Kassensystemen auch BFSG-konforme Selbstbedienungsterminals zur Verfügung.
Ähnlich wie seinerzeit die DSGVO wird auch das BFSG mit seinen Auswirkungen auf den Einzelhandel intensiv diskutiert. Du musst hier allerdings nichts überstürzen. So dürfen Dienstleistungen mit aktuell bereits bestehenden Produkten bis zum 27.Juni 2030 weiter angeboten werden. Und Nicht-barrierefreie Selbstbedienungsterminals? Diese dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, maximal jedoch bis zum Jahr 2040, weiter verwendet werden.
Wer das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht konsequent umsetzt, muss mit Sanktionen rechnen. Vom Vertriebsverbot bestimmter Produkte über Abmahnungen bis hin zu empfindlichen Bußgeldern ist alles möglich. Damit es nicht soweit kommt, solltest du rechtzeitig mit uns über deine aktuelle Situation sprechen und wie wir dabei helfen können, dass Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in deinem Betrieb umzusetzen.
Bestimmte Self-Checkout-Terminals (SCOs) unterliegen nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) oder sind davon ausgenommen. Die wichtigsten Kategorien sind:
Auch wenn in vielen Fällen keine unmittelbare Verpflichtung besteht, sollten Unternehmen ihre Self-Checkout-Systeme frühzeitig auf Barrierefreiheitsstandards überprüfen. Eine vorausschauende Anpassung kann nicht nur rechtliche Sicherheit schaffen, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit verbessern und die Kundenzufriedenheit steigern.
Wie bereits gesagt: Es gibt großzügige Übergangsfristen. Du solltest dennoch nicht zu lange warten, sondern dich lieber frühzeitig mit diesem wichtigen Thema befassen. Bedenke immer, dass das BFSG keine lästige Pflicht ist, sondern allen Menschen – deinen potenziellen Kunden - die Teilhabe und Inklusion erleichtert. Wenn du also bereits jetzt in BFSG-konforme Selbstbedienungsterminals oder einen barrierefreien Webshop investierst, hast du gegenüber der Konkurrenz einen klaren Wettbewerbsvorteil und bist rechtlich auf der sicheren Seite!
Du hast Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder möchtest mehr über moderne Selbstbedienungsterminals von LocaFox erfahren? Ruf uns an oder schreibe uns eine Nachricht. Wir beraten dich gerne persönlich.